2. Steuern und Abgaben
Die Gebühren für den Einstieg, die Sicherheit, die Besteuerung von Kraftstoff sind auf der Grundlage von Steuern und Gebühren im Verlauf des 2. Januar des laufenden Jahres festgesetzt worden. Alle nachfolgenden Erhöhungen werden von den Teilnehmern getragen und müssen vor Reiseantritt auf die Reise-Impressionen gezahlt werden.
(3) die Quoten dürfen nicht
Sofern nicht anders angegeben, sind die Teilnehmer verantwortlich für: Getränke, Trinkgelder, persönliche Extras, Porterage, die im Eintrag "die Teilnahmegebühr eingeschlossen" ausdrücklich erwähnt werden.
4. Variationen
Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit, für logistische Bedürfnisse oder bei besonderen Anlässen, die chronologische Reihenfolge der Besichtigung von Pilgern und Hotel-Hotelleistungen variieren. Wir garantieren die volle Leistungsfähigkeit der Programme und die Qualität der Hotelleistungen.
5. Dokumente
Zu Beginn müssen Sie im Besitz eines persönlichen Dokuments sein (Reisepass-gültiger Personalausweis für ausländische Reisen), der die von den Staaten des Ziels geforderten Gültigkeit und die gegenwärtig geltenden Vorschriften, auch mit Bezug auf Minderjährige, Alter. Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, Informationen von den zuständigen Behörden über die Notwendigkeit des "Einreise-Visums" für die geplanten Reiseziele und die eventuelle Erlaubnis zur Rückkehr nach Italien anzufordern. Es wird empfohlen, den Namen und den Nachnamen zu überprüfen, der zum Zeitpunkt der Registrierung mit dem Dokument angegeben wird, das für die Abreise verwendet wird, da Fingerabdrücke nicht haftbar gemacht werden können. Die eingereichten Unterlagen. Darüber hinaus ist bei der Abreise und/oder während der Fahrt das Fehlen oder die Unregelmäßigkeit der persönlichen Dokumente des Touristen als Verzicht und/oder Unterbrechung des Touristen anzusehen, weshalb die Teilnahmegebühr belastet wird und die Die Teilnahme als Strafe und keine Haftung kann in diesem Fall von der Organisation anerkannt werden.
Es ist ratsam, immer mit Ihnen die Europäische Krankenversicherungskarte (Sanitär-Karte/Steuer-Code) mitbringen.
6. Call Sheet
Wir empfehlen Ihnen, die Einberufung sorgfältig durchzulesen, die an alle Teilnehmer verschickt oder versandt wird, wo unter anderem die Besprechung, die Abreise und die ungefähre Zeit der Rückkehr sind. Die Daten in der Aufrufliste sind nur vertrauenswürdig. Wenn Sie Sie nicht in den 48 Stunden vor Abflug erhalten, müssen die Teilnehmer während der Öffnungszeiten in unseren Büros für die entsprechenden Informationen Kontakt aufnehmen. Die nicht-Zustellung kann in keiner Weise ein Grund für die stillschweigende Verzicht auf Partizipation.
7. Treffpunkte
Der Treffpunkt der Teilnehmer, der von Rom und den wichtigsten italienischen Flughäfen entfernt wird, wird in der Ausschreibung mitgeteilt.
8. Mindest-Teilnehmer
Das Minimum der Teilnehmer, die für die Herstellung unserer Pilgerfahrt erforderlich sind, ist 25 Personen für die Reiserouten mit dem Bus und mit dem Flugzeug (mit geplanten Flügen). Für Flüge ist es notwendig, 80% der verfügbaren Sitze zu erreichen. Bei Nichteinhaltung der für die Pilgerfahrt erforderlichen Mindestzahl wird mindestens 21 Tage vor Abflug mitgeteilt.
9. Versicherung
Unsere Reiserouten haben einen Versicherungsschutz, der den Bestimmungen des internationalen Übereinkommens (CCV) in Brüssel vom 23/4/70, ratifiziert durch das Gesetz von 27/12/77 n. 1084.